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Immobilien­versteigerung mit dem OstseeMakler

 

Wir versteigern Immobilien aus den unterschiedlichsten Gründen im freiwilligen Auftrag der Eigentümer. Mit Zwangsversteigerungen, wie sie die Gerichte für zahlungsunfähige Schuldner durchführen, hat das nicht zu tun. Unsere Auktionen sind öffentlich. Der Zutritt ist ohne Einschränkungen gewährleistet. Das Hausrecht liegt beim Auktionator.

 

 

Ablauf einer Immobilienversteigerung

Interessenten, die an der Auktion teilnehmen möchten, haben sich vorher unter Ausweispflicht registrieren zu lassen und unterwerfen sich mit ihrer Unterschrift den Versteigerungsbedingungen für die Immobilie, an der sie mitsteigern möchten. Dabei wird vorab die Bonität des Bieters geprüft. Gebote werden nur angenommen, wenn der Bieter einen Beweis seiner Zahlungsfähigkeit erbringt. Dafür stehen verschiedene Wege offen:

 

  • Einzahlung eines für jede Immobilie speziell festgelegten Betrages als Sicherheitsleistung auf das Treuhandkonto des Auktionators gezahlt
  • Durch die Übergabe eines bestätigten Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, wenn die Vorlegungsfrist nicht vor dem vierten Tag nach Auktionstermin abläuft;
  • Durch Übergabe einer unbefristeten, unbedingten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Die Beträge sind in Euro anzugeben.
  • Das Vorlegen der Finanzierungszusage einer Bank
  • Andere Kapitalnachweise wie Kontoauszug oder Depotauszug

Sollte kein Zuschlag erteilt werden, werden die Sicherheitsleistung unverzüglich wieder freigegeben. Das Konto ist durch eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung des ivd (Immobilienverband Deutschland) im höchsten Maße gegen Ausfall abgesichert.

 

 

Vor der Versteigerung vereinbart der Auktionator mit dem Eigentümer ein Mindestgebot, mit dem die Auktion dann auch startet. Sollte dem Auktionator bereits ein schriftliches Gebot vorliegen, beginnt die Versteigerung mit dem Gebotspreis. Jeder Bieter bleibt so lange an sein Gebot gebunden, bis dieses durch einen anderen Bieter und ein höheres Gebot überboten wird. Der Betrag, um den neue Gebote die vorherigen Gebote übersteigen müssen, nennt man Steigerungsrate. Sie wird vom Auktionator festgesetzt. Der Bietende kann sein Gebot durch Zeichen mit der Bieterkarte (im Rahmen der festgelegten Steigerungsrate) oder durch verbale Äußerung (auch über die Steigerungsrate hinaus) abgeben. Die Versteigerung beginnt sofort nach Eröffnung durch den Auktionator - Eine Bieterfrist, wie man es von anderen Versteigerungen kennt, gibt es nicht. Angehörigen des Immobilieneigentümers ist das Mitbieten untersagt.

Der Auktionator erteilt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes dem Meistbietenden den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator ohne Angabe von Gründen vorbehalten und verweigern. Der Kaufvertrag wird unmittelbar nach der Versteigerung durch einen anwesenden Notar beurkundet. Für den Zuschlag ist die endgültige Zustimmung des Immobilieneigentümers erforderlich. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande, ist das Aufgeld trotzdem verdient und fällig.

Mindestens 14 Tage vor der Versteigerung wird eine offene Besichtigung veranstaltet. Individuelle Besichtigungen sind nach Absprache auch möglich.

Der Zuschlag für die Immobilie erfolgt "wie es steht und liegt". Mit dieser Formulierung schließt der Auktionator jegliche Gewährleistung für Größe, Güte und Bebaubarkeit oder etwaige sichtbare und nicht sichtbare Sachmängel der Immobilie aus.

Vom Versteigerungsauftrag bis zum Versteigerungstermin benötigen wir ca. 6 Wochen. Die Immobilie wird in dieser Zeit umfassend beworben und die Versteigerung bei den zuständigen Behörden angezeigt. In der Regel findet der Versteigerungstermin am Wochenende auf dem Gelände der zu versteigernden Immobilie statt. Wenn das nicht möglich ist, kann die Versteigerung auch an einem anderen Ort stattfinden. 

Für den Verkäufer:

 

  • Durch den festgelegten Auktionstermin ergibt sich eine zeitnahe und damit kalkulierbare Verkaufsabwicklung.
  • Durch das einfache Verfahren und die bereits im Vorfeld festgelegten und klar strukturierten Bedingungen kann es zu keinen langwierigen Verkaufsverhandlungen kommen.
  • Durch die Auktion ist der aktuelle Marktpreis erzielbar. Überzogene Preisvorstellungen und damit einhergehende zeitliche Verzögerungen im Verkaufsprozess durch fehlende Interessenten werden vermieden.
  • Dieses Verfahren garantiert eine absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abwicklung.

 

Für den Käufer: 

 

  • Für einen Käufer entsteht hier die Möglichkeit, die gewünschte Immobilie ohne langwierige Vertrags- und Preisverhandlungen zu einem für diesen akzeptablen Preis zu erstehen.
  • Gleichzeitig hat der Käufer die Möglichkeit, den tatsächlichen Marktwert der Immobilien zu erfahren und herauszufinden, ob seine Preisvorstellungen diesem auch in der Realität entsprechen.
  • Die Ankaufsabwicklung erfolgt rasch und relativ unbürokratisch.

 

Eine Auktion garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch einen großen Interessentenkreis an einem fixen Termin. Ausgehend vom Mindestgebot wird sich der Preis auf einem marktgerechten Niveau in der Auktion einpendeln. Das Immobilienmagazin "BELLEVUE" schreibt: "...Von allen Veräußerungswegen für Ihre Immobilie ist die freiwillige Versteigerung sicher eine der erfolgreichsten Verkaufsmöglichkeiten".

Natürlich ist der Auktionator Inhaber einer Erlaubnis gemäß §34b der Gewerbeordnung mit der Berechtigung, fremde Grundstücke, fremde grundstücksgleiche Rechte und sonstige fremde Rechte zu versteigern. Jede Versteigerung wird den zuständigen Behörden angezeigt.

Objekt anbieten oder als Bieter registrieren


Sie haben Interesse an einer Versteigerung Ihrer Immobilie oder wollen sich als Bieter registrieren? Über die nachfolgenden Formulare haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie anzubieten oder sich als Interessent zu registrieren. Füllen Sie einfach das passende Formular aus.

Zur umfassenden Information finden Sie unsere Auktionsbedingungen hier. Gerne können Sie uns auch anrufen: (04343) 49 48 0

Versteigerung Ihrer Immobilie


Ich habe Interesse an einer freiwilligen Versteigerung meiner Immobilie und bitte Sie um Kontaktaufnahme.

Registrierung als Bieter

Hier können Sie sich als Bieter registrieren und somit an Auktionen teilnehmen. Bitte tragen Sie dazu alle notwendigen Daten in das Formular ein. Geben Sie auch an, für was für Immobilien Sie sich interessieren, damit wir Sie über passende Auktionen informieren können.


Ihre Kontaktdaten:

Fragen und Antworten für Erwerber

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Ablauf einer Immobilienauktion

Mindestens 14 Tage vor der Versteigerung wird eine offene Besichtigung von 2 Stunden veranstaltet. Weitere Besichtigungen sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Interessenten erhalten Einblick in das aktuelle Grundbuch und in alle vorhandenen Unterlagen der Immobilie. Eine Stunde vor der Versteigerung kann ebenfalls noch besichtigt werden.

Das Konto ist durch eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung des IVD (Immobilienverband Deutschland) gegen Ausfall abgesichert.

Das Konto ist durch eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung des ivd (Immobilienverband Deutschland) gegen Ausfall abgesichert.

In Deutschland bedürfen alle Grundstückskaufverträge einer notariellen Beurkundung. Die Beurkundung erfolgt unmittelbar nach der Versteigerung, in der Regel gleich auf dem Gelände der versteigerten Immobilie. Mit dem Zuschlag wurde der maximale Kaufpreis ermittelt. Der Verkäufer der Immobilie kann dem Zuschlag noch versagen, wenn sein Verkaufslimit nicht erreicht wurde. In diesem Falle entstehen dem Meistbietenden keinerlei Kosten. Die Verweigerung des Eigentümers ist aber sehr unwahrscheinlich, da der Startpreis immer gemeinsam festgelegt wird.

Das Aufgeld ist mit der Maklerprovision vergleichbar. Es ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande, ist das Aufgeld trotzdem verdient und fällig.

Die Zahlung einer Sicherheitsleistung oder die Vorlage eines Kapitalnachweises ist eine unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Versteigerung. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird für jede Immobilie individuell festgelegt. In der Sicherheitsleistung ist das Aufgeld inkl. Mwst. enthalten. Falls Sie den Zuschlag nicht erhalten, wird der gesamte Betrag unverzüglich an Sie zurück überwiesen oder der bankbestätigte Scheck zurückgegeben. Eine Finanzierungsbestätigung einer Bank über den vollen Kaufpreis oder andere Kapitalnachweise, wie die Kopie eines Kontoauszuges oder die Kopie eines Depotauszuges genügen ebenfalls. Natürlich sichern wir Ihnen strengste Diskretion zu! Damit nichts schief geht, sollten sie sich 2-3 Tage vor der Versteigerung registrieren lassen. Wir können Ihnen dann noch den einen oder anderen Tipp geben. Für Kurzentschlossene besteht aber auch noch die Möglichkeit der Registrierung bis unmittelbar vor der Auktion.

Vor der Besichtigung lassen Sie sich bitte durch Vorlegung Ihres Ausweises registrieren. Nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung oder der Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank erhalten Sie dann eine Bieterkarte, mit der Sie berechtigt sind, Gebote abzugeben.

Die Steigerungsrate wird vor Beginn der Auktion bekanntgegeben. Sie besagt, mit welchem Betrag sich das jeweils Gebot durch Zeichen des Bieters erhöht.

Schnäppchen sind durchaus möglich! Sie sollten sich aber vor der Versteigerung mit dem Markt beschäftigen. Wenn der Zuschlagspeis zu drastisch vom Marktpreis abweicht, besteht die Gefahr, dass der Immobilieneigentümer den Zuschlag verweigert.

In der Regel direkt in der zu versteigernden Immobilie.

Fragen und Antworten für Verkäufer

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Ablauf einer Immobilienauktion

Es gibt keinen seriöseren Grundstücksverkauf, als die Auktion. Sie garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch beiden Seiten ein vielfältiges Angebot und einen großen Interessentenkreis an einem fixen Termin. Durch den festgelegten Auktionstermin ergibt sich eine zeitnahe und damit kalkulierbare Verkaufsabwicklung. Ausgehend vom Mindestgebot wird sich der Preis auf einem marktgerechten Niveau in der Auktion einpendeln. 

  • Durch das einfache Verfahren und die bereits im Vorfeld festgelegten und klar strukturierten Bedingungen kann es zu keinen langwierigen Verkaufsverhandlungen kommen. 
  • Durch die Auktion ist der aktuelle Marktpreis erzielbar. Überzogene Preisvorstellungen und damit einhergehende zeitliche Verzögerungen im Verkaufsprozess durch fehlende Interessenten werden vermieden. 
  • Dieses Verfahren garantiert eine absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abwicklung.

Laut aktueller Versteigererverordnung beträgt die Mindestvorlaufzeit zwischen Unterrichtung der behördlichen Stellen und des Versteigerungstermins 14 Tage. Es hat sich aber eine Vorlaufzeit von 6 -7 Wochen bewährt. In der Zeit hat das Auktionshaus genügend Zeit, die Versteigerung zu bewerben. Ernsthafte Interessenten können sich in Ruhe um eine Finanzierung kümmern.

Wenn kein Gebot abgegeben werden sollte, entstehen dem Verkäufer anteilige Werbekosten, die im Versteigerungsauftrag verabredet werden! Verweigert der Anbieter den Zuschlag, trägt er die im Versteigerungsauftrag benannten Kosten. Das erfolgsorientierte Eigentümer-Aufgeld wird erst bei der notariellen Beurkundung fällig. Für den Anbieter ist die Veräußerung der Immobilie denkbar einfach.

Um das Auktionsverfahren nicht zu gefährden, soll die Immobilie spätestens ab der Beauftragung an das Auktionshaus als Verkaufsobjekt vom Markt genommen werden.

Wir prüfen selbstverständlich Bonität eines jeden Käufers. Eine Anzahlung von mindestens 10.000 € muss bei der Registrierung zur Auktion nachgewiesen werden. Viele Interessenten bringen aber auch Bargeld, eine Bankbürgschaft, einen Bundesbank-Scheck oder bereits die Finanzierungsbestätigung der Hausbank mit zum Versteigerungstermin. 

Mit einem Maklervertrag benötigt man, wenn Preis und Leistung stimmen, ca. 6 Monate bis zum Verkauf. Bei der Versteigerung sind es lediglich 6 bis 7 Wochen. Langwierige Preisverhandlungen und nötige Preiskorrekten während der Vermarktungszeit entfallen. Das Verfahren ist transparent, schnell und sicher.

Bei der Versteigerung sollte der Verkäufer dabei sein, da der Vertrag unmittelbar nach dem Zuschlag durch einen anwesenden Notar beurkundet wird.

Selbstverständlich! Das Auktionshaus verhandelt gerne für Sie mit Ihrer Bank bezüglich der Löschungsbewilligung zum Startpreis. Insbesondere bei Immobilien, für die ansonsten eine Zwangsversteigerung droht, sind Banken gerne bereit, sich mit dem Auktionshaus zu einigen, da inzwischen bekannt ist, dass durch eine Auktion im Regelfall weit höhere Preise realisiert werden, als durch die Zwangsversteigerung.

Höchstgebote liegen bei privaten Grundstücks-Auktionen in der Regel deutlich über dem Zwangsversteigerungs-Niveau! 

Gründe: 

  • Wir versteigern zu Zeiten, zu denen die Mehrheit der Interessenten auch die Möglichkeit hat, an unseren Auktionen teilzunehmen, also am Wochenende. Die Immobilie kann im Vorfeld von unseren Kunden intensiv geprüft werden. Die Möglichkeit besteht bei Zwangsversteigerungen häufig nicht.
  • Unsere Auktionen finden wenn möglich im attraktivsten Raum der zu versteigernden Immobilie statt. Diesen ganz persönlichen Charme vermag die nüchterne Atmosphäre eines Amtsgerichtssaals nicht zu übertreffen. 
  • Es gibt keine festgelegte Bietstunde. Beginnend mit dem steigerungsfähigen Mindestgebot entwickelt sich aufgrund der zumeist regen Beteiligung zahlreicher Bieter schnell das erwünschte Bietgefecht.
  • Wir bewerben unsere Versteigerungen über Anzeigenschaltung hinaus in allen wichtigen Internetportalen mit über 30 Zugängen. Selbstverständlich erstellen wir für die Bieter ein umfangreiches Exposee.
  • Wir akzeptieren bei vorausgegangener Bonitätsprüfung auch schriftliche sowie telefonische Gebote, so dass sich zumeist auch Bietinteressenten aus anderen Teilen der Republik und aus dem Ausland beteiligen können, ohne persönlich anwesend zu sein. 
  • Die Auktion beginnt jeweils mit einem äußerst attraktiven Startpreis, häufig sogar ohne Kaufpreislimit. Die Bewerbung dieses Preises lockt deutlich mehr potentielle Bieter an, als es der Verkehrswert bei der Zwangsversteigerung vermag. 
  • Je niedriger der Startpreis ist, desto mehr potentielle Käufer schauen sind das Objekt an und bieten in der Auktion. Daraus entsteht das gewünschte Bietgefecht, welches die Voraussetzung für einen hohen Zuschlagspreis ist. 
  • Mit ca. 6 Wochen Vorlaufzeit bietet die private Grundstücksauktion eine deutlich schnellere Abwicklung als die Zwangsversteigerung.

Fragen zum Thema Immobilienversteigerung?

 

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, alle Ihre offenen Fragen zu klären und Sie durch den gesamten Prozess kompetent und erfahren zu begleiten. Rufen Sie uns dazu einfach an oder nutzen Sie für eine Terminvereinbarung das nachfolgende Kontaktformular.

 

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Geeler Weg 8
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E-Mail: kontakt@ostseemakler.de