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Wertgutachten

Was ist Ihre Immobilie wert?

Wir sind Sachverständige für Immobilienbewertung

Wenn Sie wissen möchten , was Sie mit Ihrer Immobilie am Markt erlösen können, unterbreiten wir wir Ihnen gerne eine kostenlose Marktwertermittlung.

Wenn es “amtlich” sein soll, zum Beispiel bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, etc., stellen wir gerne Kontakt zu Profis her.

 

 

 
 
 

Wofür benötigen Sie ein Verkehrswert- oder Marktwertgutachten?

Scheidungen

Eine Trennung ist häufig mit Emotionen verbunden. Wenn der Immobilienwert gerecht aufgeteilt und Streit vermieden werden soll werden soll ist ein unabhängiges Wertgutachten eine gute Basis für eine Einigung.

Erben, Verschenken, Nießbrauch

Falls sich eine Immobilie im Nachlass befindet und weichende Erben auszuzahlen sind ist der Erbe für die Berechnung des Pflichtteils dazu verpflichtet ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie zu erstellen. Auch bei Schenkungen gibt es Grenzen für die steuerfreie Übertragung. Auch hier ist ein Wertgutachten für die Berechnung unerlässlich. Falls ein Nießbrauchsrecht bewertet werden soll, ist das nur durch einen Sachverständigen möglich.

Finanzamt

Bei der Immobilienbewertung wendet das Finanzamt ein stark vereinfachtes Verfahren an. Häufig haben diese Werte nichts mit der Realität zu tun, mit der Folge überhöhter Steuerforderungen. Nur mit einem Verkehrswertgutachten ist das abzuwenden. Für die Schenkungssteuer gelten dieselben Regeln wie für die Erbschaftssteuer. Auch bei Schenkungen gibt es Grenzen für die steuerfreie Übertragung. Auch hier ist ein Wertgutachten für die Berechnung unerlässlich.

Betreuungen

Text Akkordeon 4 Wofür benötigen Sie ein Verkehrswert- oder Marktwertgutachten?

Falls eine Betreuung des Immobilieneigentümers erforderlich ist und die Immobilie verkauft werden muss fordert das Betreuungsgericht in der Regel ein Wertgutachten.

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Das Gutachten ist unabhängig und wird nach den vorgegebenen Bewertungsvorschriften erstellt. Es besteht aus mehreren Teilen. Zunächst werden der Auftrag und der Zweck des Gutachtens beschrieben. Dann wird die Immobilie aus verschiedenen Blickrichtungen beurteilt. Dabei werden die rechtliche Situation, die Eigentumsverhältnisse, die baurechtliche Situation, die geografische Lage und natürlich die Immobilie als solche betrachtet. Dabei wird ein eventueller Instandhaltungsstau genauso aufgeführt wie Mängel und Schäden oder auch besondere Ausstattungen. Der Sachverständige entscheidet, ab das sogenannte sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren angewandt wird. Das hängst sehr stark von der Art der immobile ab.

Marktwertgutachten

Wir erstellen eine überschlägige Schätzung des Marktwertes in Anlehnung an die ImmoWertV und WertR. Die Marktwerteinschätzung besteht aus 3-5 Seiten zuzüglich der Erläuterungen. Die Feststellung des Marktwertes erfolgt hier nicht auf Grundlage des BauGB (§ 194).

Marktwertermittlung

Eine solide Marktwertermittlung für den Verkauf Ihrer Immobilie ist kostenlos. Wir ermitteln den realistischen Marktwert unter Berücksichtigung des Bodenrichtwertes, der Gebäude- und Grundstücksdaten und der allgemeinen Marktlage.

 
 

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Eine Marktwertermittlung für den Verkauf Ihrer Immobilie ist kostenlos.

Die Kosten für ein ausführlich erstelltes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB können nicht pauschal genannt werden. Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Höhe des ermittelten Verkehrswert in Anlehnung an die JVEG.