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Fragen & Antworten

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Ablauf einer Immobilienauktion

Fragen und Antworten für Erwerber


Kann ich vor der Versteigerung besichtigen?

Mindestens 14 Tage vor der Versteigerung wird eine offene Besichtigung von 2 Stunden veranstaltet. Weitere Besichtigungen sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Interessenten erhalten Einblick in das aktuelle Grundbuch und in alle vorhandenen Unterlagen der Immobilie. Eine Stunde vor der Versteigerung kann ebenfalls noch besichtigt werden.



Was ist unter dem Begriff "Sicherheitsleistung" zu verstehen?

Die Zahlung einer Sicherheitsleistung oder die Vorlage eines Kapitalnachweises ist eine unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Versteigerung. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird für jede Immobilie individuell festgelegt. In der Sicherheitsleistung ist das Aufgeld inkl. Mwst. enthalten. Falls Sie den Zuschlag nicht erhalten, wird der gesamte Betrag unverzüglich an Sie zurück überwiesen oder der bankbestätigte Scheck zurückgegeben. Eine Finanzierungsbestätigung einer Bank über den vollen Kaufpreis oder andere Kapitalnachweise, wie die Kopie eines Kontoauszuges oder die Kopie eines Depotauszuges genügen ebenfalls. Natürlich sichern wir Ihnen strengste Diskretion zu!Damit nichts schief geht, sollten sie sich 2-3 Tage vor der Versteigerung registrieren lassen. Wir können Ihnen dann noch den einen oder anderen Tipp geben. Für Kurzentschlossene besteht aber auch noch die Möglichkeit der Registrierung bis unmittelbar vor der Auktion.



Ist die von mir überwiesene Sicherheitsleistung gegen Ausfall abgesichert?

Das Konto ist durch eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung des IVD (Immobilienverband Deutschland) gegen Ausfall abgesichert.



Was ist der Zuschlag und was beinhaltet er?

Das Konto ist durch eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung des ivd (Immobilienverband Deutschland) gegen Ausfall abgesichert.

Habe ich die Immobilie gleich mit dem Zuschlag erworben?

In Deutschland bedürfen alle Grundstückskaufverträge einer notariellen Beurkundung. Die Beurkundung erfolgt unmittelbar nach der Versteigerung, in der Regel gleich auf dem Gelände der versteigerten Immobilie. Mit dem Zuschlag wurde der maximale Kaufpreis ermittelt. Der Verkäufer der Immobilie kann dem Zuschlag noch versagen, wenn sein Verkaufslimit nicht erreicht wurde. In diesem Falle entstehen dem Meistbietenden keinerlei Kosten. Die Verweigerung des Eigentümers ist aber sehr unwahrscheinlich, da der Startpreis immer gemeinsam festgelegt wird.



Was versteht man unter Aufgeld?

Das Aufgeld ist mit der Maklerprovision vergleichbar. Es ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande, ist das Aufgeld trotzdem verdient und fällig.



Warum muss ich mich registrieren lassen?

Vor der Besichtigung lassen Sie sich bitte durch Vorlegung Ihres Ausweises registrieren. Nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung oder der Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank erhalten Sie dann eine Bieterkarte, mit der Sie berechtigt sind, Gebote abzugeben.



Was ist eine Steigerungsrate?

Die Steigerungsrate wird vor Beginn der Auktion bekanntgegeben. Sie besagt, mit welchem Betrag sich das jeweils Gebot durch Zeichen des Bieters erhöht.



Besteht eine Chance, die Immobilie weit unter dem Marktpreis zu erwerben?

Schnäppchen sind durchaus möglich! Sie sollten sich aber vor der Versteigerung mit dem Markt beschäftigen. Wenn der Zuschlagspeis zu drastisch vom Marktpreis abweicht, besteht die Gefahr, dass der Immobilieneigentümer den Zuschlag verweigert.

Wo findet die Versteigerung statt?

In der Regel direkt in der zu versteigernden Immobilie.


Fragen und Antworten für Verkäufer


Wie seriös ist der Verkauf über die Auktion?

Es gibt keinen seriöseren Grundstücksverkauf, als die Auktion. Sie garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch beiden Seiten ein vielfältiges Angebot und einen großen Interessentenkreis an einem fixen Termin. Durch den festgelegten Auktionstermin ergibt sich eine zeitnahe und damit kalkulierbare Verkaufsabwicklung. Ausgehend vom Mindestgebot wird sich der Preis auf einem marktgerechten Niveau in der Auktion einpendeln. 

  • Durch das einfache Verfahren und die bereits im Vorfeld festgelegten und klar strukturierten Bedingungen kann es zu keinen langwierigen Verkaufsverhandlungen kommen.
  • Durch die Auktion ist der aktuelle Marktpreis erzielbar. überzogene Preisvorstellungen und damit einhergehende zeitliche Verzögerungen im Verkaufsprozess durch fehlende Interessenten werden vermieden.
  • Dieses Verfahren garantiert eine absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abwicklung.


Wie ist die Vorlaufzeit von der Einbringung (Auftrag) bis zum Versteigerungstermin?

Laut aktueller Versteigererverordnung beträgt die Mindestvorlaufzeit zwischen Unterrichtung der behördlichen Stellen und des Versteigerungstermins 14 Tage. Es hat sich aber eine Vorlaufzeit von 6 -7 Wochen bewährt. In der Zeit hat das Auktionshaus genügend Zeit, die Versteigerung zu bewerben. Ernsthafte Interessenten können sich in Ruhe um eine Finanzierung kümmern.



 Welche Kosten entstehen für mich als Verkäufer?

Wenn kein Gebot abgegeben werden sollte, entstehen dem Verkäufer anteilige Werbekosten, die im Versteigerungsauftrag verabredet werden! Verweigert der Anbieter den Zuschlag, trägt er die im Versteigerungsauftrag benannten Kosten. Das erfolgsorientierte Eigentümer-Aufgeld wird erst bei der notariellen Beurkundung fällig. Für den Anbieter ist die Veräußerung der Immobilie denkbar einfach.



Darf ich die Immobilie noch weiter anbieten?

Um das Auktionsverfahren nicht zu gefährden, soll die Immobilie spätestens ab der Beauftragung an das Auktionshaus als Verkaufsobjekt vom Markt genommen werden.



Welche Vorteile habe ich bei der Versteigerung im Vergleich zum Maklervertrag?

Mit einem Maklervertrag benötigt man, wenn Preis und Leistung stimmen, ca. 6 Monate bis zum Verkauf. Bei der Versteigerung sind es lediglich 6 bis 7 Wochen. Langwierige Preisverhandlungen und nötige Preiskorrekten während der Vermarktungszeit entfallen. Das Verfahren ist transparent, schnell und sicher.



Muss ich als Einlieferer einer Immobilie selbst bei der Versteigerung anwesend sein?

Bei der Versteigerung sollte der Verkäufer dabei sein, da der Vertrag unmittelbar nach dem Zuschlag durch einen anwesenden Notar beurkundet wird.



Wer garantiert mir, dass der Höchstbietende auch zahlungsfähig ist?

Wir prüfen selbstverständlich Bonität eines jeden Käufers. Eine Anzahlung von mindestens 10.000 € muss bei der Registrierung zur Auktion nachgewiesen werden. Viele Interessenten bringen aber auch Bargeld, eine Bankbürgschaft, einen Bundesbank-Scheck oder bereits die Finanzierungsbestätigung der Hausbank mit zum Versteigerungstermin. 



Meine Immobilie ist bei den Banken noch hoch belastet. Ein niedriger Startpreis würde die sehr hohen Forderungen nicht decken. Kann ich trotzdem einliefern?

Selbstverständlich! Das Auktionshaus verhandelt gerne für Sie mit Ihrer Bank bezüglich der Löschungsbewilligung zum Startpreis. Insbesondere bei Immobilien, für die ansonsten eine Zwangsversteigerung droht, sind Banken gerne bereit, sich mit dem Auktionshaus zu einigen, da inzwischen bekannt ist, dass durch eine Auktion im Regelfall weit höhere Preise realisiert werden, als durch die Zwangsversteigerung.



Wenn Zwangsversteigerung droht? Warum liegen die Gebote bei freiwilligen Auktionen deutlich höher als bei der Zwangsversteigerung?

Höchstgebote bei privaten Grundstücks-Auktionen in der Regel deutlich über dem Zwangsversteigerungs-Niveau!

Gründe: 

  • Wir versteigern zu Zeiten, zu denen die Mehrheit der Interessenten auch die Möglichkeit hat, an unseren Auktionen teilzunehmen, also am Wochenende. Die Immobilie kann im Vorfeld von unseren Kunden intensiv geprüft werden. Die Möglichkeit besteht bei Zwangsversteigerungen häufig nicht.
  • Unsere Auktionen finden wenn möglich im attraktivsten Raum der zu versteigernden Immobilie statt. Diesen ganz persönlichen Charme vermag die nüchterne Atmosphäre eines Amtsgerichtssaals nicht zu übertreffen.
  • Es gibt keine festgelegte Bietstunde. Beginnend mit dem steigerungsfähigen Mindestgebot entwickelt sich aufgrund der zumeist regen Beteiligung zahlreicher Bieter schnell das erwünschte Bietgefecht.
  • Wir bewerben unsere Versteigerungen über Anzeigenschaltung hinaus in allen wichtigen Internetportalen mit über 30 Zugängen. Selbstverständlich erstellen wir für die Bieter ein umfangreiches Exposee.
  • Wir akzeptieren bei vorausgegangener Bonitätsprüfung auch schriftliche sowie telefonische Gebote, so dass sich zumeist auch Bietinteressenten aus anderen Teilen der Republik und aus dem Ausland beteiligen können, ohne persönlich anwesend zu sein.
  • Die Auktion beginnt jeweils mit einem äußerst attraktiven Startpreis, häufig sogar ohne Kaufpreislimit. Die Bewerbung dieses Preises lockt deutlich mehr potentielle Bieter an, als es der Verkehrswert bei der Zwangsversteigerung vermag.
  • Je niedriger der Startpreis ist, desto mehr potentielle Käufer schauen sind das Objekt an und bieten in der Auktion. Daraus entsteht das gewünschte Bietgefecht, welches die Voraussetzung für einen hohen Zuschlagspreis ist.
  • Mit ca. 6 Wochen Vorlaufzeit bietet die private Grundstücksauktion eine deutlich schnellere Abwicklung als die Zwangsversteigerung.