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Ablauf einer Immobilienversteigerung

Wir versteigern Immobilien aus den unterschiedlichsten Gründen im freiwilligen Auftrag der Eigentümer.

Die Immobilienversteigerung ist keine Zwangsversteigerung

Wir versteigern Immobilien aus den unterschiedlichsten Gründen im freiwilligen Auftrag der Eigentümer. Mit Zwangsversteigerungen, wie sie die Gerichte für zahlungsunfähige Schuldner durchführen, hat das nicht zu tun. Unsere Auktionen sind öffentlich. Der Zutritt ist ohne Einschränkungen gewährleistet. Das Hausrecht liegt beim Auktionator.

Ablauf:

Legitimation

Interessenten, die an der Auktion teilnehmen möchten, haben sich vorher unter Ausweispflicht registrieren zu lassen und unterwerfen sich mit ihrer Unterschrift den Versteigerungsbedingungen für die Immobilie, an der sie mitsteigern möchten. Dabei wird vorab geprüft, die Bonität des Bieters geprüft. Gebote werden nur angenommen, wenn der Bieter einen Beweis seiner Zahlungsfähigkeit erbringt. Dafür stehen verschiedene Wege offen:

  1.  Einzahlung eines für jede Immobilie speziell festgelegten Betrages als Sicherheitsleistung auf das Treuhandkonto des Auktionators gezahlt
  2. Durch die Übergabe eines bestätigten Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, wenn die Vorlegungsfrist nicht vor dem vierten Tag nach Auktionstermin abläuft;
  3. Durch Übergabe einer unbefristeten, unbedingten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Die Beträge sind in Euro anzugeben.
  4. Das Vorlegen der Finanzierungszusage einer Bank
  5. Andere Kapitalnachweise wie Kontoauszug oder Depotauszug

Sollte kein Zuschlag erteilt werden, werden die Sicherheitsleistung unverzüglich wieder freigegeben. Das Konto ist durch eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung des ivd (Immobilienverband Deutschland) im höchsten Maße gegen Ausfall abgesichert.

Vertrauensschadenhaftpflicht als pdf-Datei(279 KB). 

Mindestpreise und Gebote

Vor der Versteigerung vereinbart der Auktionator mit dem Eigentümer ein Mindestgebot, mit dem die Auktion dann auch startet. Sollte dem Auktionator bereits ein schriftliches Gebot vorliegen, beginnt die Versteigerung mit dem Gebotspreis. Jeder Bieter bleibt so lange an sein Gebot gebunden, bis dieses durch einen anderen Bieter und ein höheres Gebot überboten wird. Der Betrag, um den neue Gebote die vorherigen Gebote übersteigen müssen, nennt man Steigerungsrate. Sie wird vom Auktionator festgesetzt. Der Bietende kann sein Gebot durch Zeichen mit der Bieterkarte (im Rahmen der festgelegten Steigerungsrate) oder durch verbale äußerung (auch über die Steigerungsrate hinaus) abgeben. Die Versteigerung beginnt sofort nach Eröffnung durch den Auktionator - Eine Bieterfrist, wie man es von anderen Versteigerungen kennt, gibt es nicht. Angehörigen des Immobilieneigentümers ist das Mitbieten untersagt.

Zuschlag und Beurkundung

Der Auktionator erteilt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes dem Meistbietenden den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator ohne Angabe von Gründen vorbehalten und verweigern. Der Kaufvertrag wird unmittelbar nach der Versteigerung durch einen anwesenden Notar beurkundet. Für den Zuschlag ist die endgültige Zustimmung des Immobilieneigentümers erforderlich. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande, ist das Aufgeld trotzdem verdient und fällig.

Besichtigungen

Mindestens 14 Tage vor der Versteigerung wird eine offene Besichtigung veranstaltet. Individuelle Besichtigungen sind nach Absprache auch möglich. 

Keine Garantie

Der Zuschlag für die Immobilie erfolgt "wie es steht und liegt". Mit dieser Formulierung schließt der Auktionator jegliche Gewährleistung für Größe, Güte und Bebaubarkeit oder etwaige sichtbare und nicht sichtbare Sachmängel der Immobilie aus.

Zeitplan und Ort der Versteigerung

Vom Versteigerungsauftrag bis zum Versteigerungstermin benötigen wir ca. 6 Wochen. Die Immobilie wird in dieser Zeit umfassend beworben und die Versteigerung bei den zuständigen Behörden angezeigt. In der Regel findet der Versteigerungstermin am Wochenende auf dem Gelände der zu versteigernden Immobilie statt. Wenn das nicht möglich ist, kann die Versteigerung auch an einem anderen Ort stattfinden. 

Vorteile des Verfahrens

Für den Verkäufer:

  • Durch den festgelegten Auktionstermin ergibt sich eine zeitnahe und damit kalkulierbare Verkaufsabwicklung.
  • Durch das einfache Verfahren und die bereits im Vorfeld festgelegten und klar strukturierten Bedingungen kann es zu keinen langwierigen Verkaufsverhandlungen kommen.
  • Durch die Auktion ist der aktuelle Marktpreis erzielbar. überzogene Preisvorstellungen und damit einhergehende zeitliche Verzögerungen im Verkaufsprozess durch fehlende Interessenten werden vermieden.
  • Dieses Verfahren garantiert eine absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abwicklung.

Für den Käufer: 

  • Für einen Käufer entsteht hier die Möglichkeit, die gewünschte Immobilie ohne langwierige Vertrags- und Preisverhandlungen zu einem für diesen akzeptablen Preis zu erstehen.
  • Gleichzeitig hat der Käufer die Möglichkeit, den tatsächlichen Marktwert der Immobilien zu erfahren und herauszufinden, ob seine Preisvorstellungen diesem auch in der Realität entsprechen.
  • Die Ankaufsabwicklung erfolgt rasch und relativ unbürokratisch.

Eine Auktion garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch einen großen Interessentenkreis an einem fixen Termin. Ausgehend vom Mindestgebot wird sich der Preis auf einem marktgerechten Niveau in der Auktion einpendeln. Das Immobilienmagazin "BELLEVUE" schreibt: "...Von allen Veräußerungswegen für Ihre Immobilie ist die freiwillige Versteigerung sicher eine der erfolgreichsten Verkaufsmöglichkeiten"

Behördliche Genehmigungen

Natürlich ist der Auktionator Inhaber einer Erlaubnis gemäß §34b der Gewerbeordnung mit der Berechtigung, fremde Grundstücke, fremde grundstücksgleiche Rechte und sonstige fremde Rechte zu versteigern. Jede Versteigerung wird den zuständigen Behörden angezeigt.

 
 

Referenzen