(04343) 49 48 0

Allgemeine Geschäftsbedingungen

OstseeMakler GmbH, Geeler Weg 8, 24864 Brodersby
- ebenfalls geltend für „ResthofMakler“ und „Nolte & Söth Immobilien“–

1.) Wir handeln im Alleinauftrag während des beauftragten Zeitraums.

2.) Der Makler verpflichtet sich, neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Diese Tätigkeit wird durch eine angemessene Werbung auf Kosten des Maklers nachhaltig unterstützt, die der Art und dem Umfang des in Auftrag gegebenen Objektes entspricht.

3.) Als Gegenleistung für diese Verpflichtung des Maklers verzichtet der Auftraggeber darauf, sich selbst um einen Vertragsabschluß zu bemühen oder andere Makler, bzw. Dritte dabei einzuschalten. Bei Verletzung dieser Vereinbarung trägt der Auftraggeber die volle Maklerprovision vom tatsächlich erlösten Verkaufspreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.) Für den Vertragsnachweis zahlt der Auftraggeber an den Makler bei Veräußerung der Immobilie eine Erfolgsprämie in Höhe von – siehe separate Preistabelle - vom beurkundeten Kaufpreis unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Erfolgsprämie ist nach dem notariellen Vertragsabschluß fällig.

5.) Interessenten sind dem Verkäufer nicht bekannt, ansonsten sind sie vor Auftragserteilung mitzuteilen.

6.) Der Auftrag ist nur durch schriftliche Benachrichtigung an die obige Anschrift nach sechs Monaten Laufzeit mit einer einmonatigen Frist kündbar. Wird der Vertrag nicht nach 5 Monaten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich immer wieder automatisch um weitere drei Monate mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Die Laufzeit beginnt mit Freigabe des Exposés durch die Eigentümer.

7.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchführung des Auftrages zweckmäßigen Auskünfte zu erteilen. Er stellt alle nötigen Unterlagen zur Verfügung, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit er einsteht.

9.) Dem Makler wird mit dem Auftrag eine Vollmacht erteilt, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches, einzusehen und die Unterlagen und Auszüge anzufordern.

10.) Der Makler verpflichtet sich, innerhalb von einer Woche ein Verkaufsschild an der Immobilie anzubringen

11.) Tritt der Verkäufer während der Vertragslaufzeit von diesem Vertrag zurück, weil er die Immobilie nicht mehr verkaufen möchte, zahlt er den bisher entstandenen Aufwand, maximal 10% der zuletzt anfallenden Erfolgsprovision inkl. Mehrwertsteuer an den Makler.

12.) Entsprechend §2 Abs. 1 Nr. 14 GwG wird eine Kopie des Personalausweises zu den Akten genommen.

13.) Gerichtsstand ist 24864 Brodersby/ Schleswig